Alexander Tittelbach
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Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenversicherung antwortet auch den Ansprüchen der Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese zum Beispiel Leistungen brauchen, die bei der GKV nicht erreichbar sind, zusätzliche Leistungen brauchen, oder zusätzliche Bequemlichkeit während der Behandlung, vielleicht die Respektierung der persönlichen Wahl. Diese ist die Möglichkeit für die Versicherungsnehmer der GKV sich wie Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung zu fühlen, endlich ähnliche Leistungen zu bekommen in der gliechen Qualität.
Die PKV bietet drei verschiedliche Versicherungsformen an, die eine, die Krankenzusatzversicherung wurde speziell für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ausgedacht.
Dabei werden die Prämien dieser Personen ebenso an Hand der persönlichen Krankheitsrisiken, also nach Geschelcht, Eintrittsalter, gegenwärtiger und vorheriger Gesundheitszustand, Beruf, beanspruchte Leistungen ausgerechnet, wie auch bei all die anderen Versicherungsnehmer der PKV. Sie werden ebenso behandelt, wie alle anderen Mitglieder, nur dass sie nur ganz bestimmte Leistungen bekommen, die zusätzlich beanspruchte Leistungen, und das sie außerdem auch noch Pflichtmitglieder bei einer anderen Krankenversicherung, bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die Verträge werden hierbei auch sehr indivuell zusammengestellt, nach den spezifischen Ansprüchen der zukünftigen Versicherungsnehmer mit selbst gestalteten Tarifpaketen. Es existieren mehrere bestimmte Tarifpakete, woraus man sich die passende und die richtige auswählen kann:
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Basisschutz – Bei Sehhilfen, also Brille und Kontaktlinsen mit Kostenerstattung von 80 Prozent nach den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; bei Zahnersatz Kostenerstattung von 20 Prozent; bei Heilmitteln, also Massagen und Krankengymnastik die Übernahme der Kosten bis zu 80 Prozent und bei Auslandreisen ambulante und stationäre Behandlungen in Fällen von Erkrankungen und Unfällen, wenn nötig auch das medizinisch notwendige Rücktransport.
- Erweiterung des Basischutzes mit Kostenerstattung bei Sehhilfen bis zu 90 Prozent, bei Zahnersatz bis zu 30 Prozent und bei Heilpraktikern die Kostenübernahme von 70 Prozent
- Erweiterung mit der Zurückerstattung der Zuzahlungen
- Erweiterung mit der freien Auswahl des Kliniks, freie Wahl zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt
- Erweiterung mit der Zahlung von Krankenhaustagegelder
Auch die Krankenzusatzversicherung der privaten Krankenversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gute Chancen über die sich vor allem die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung Gedanken machen sollten, denn damit kann man fast alle Lücken der GKV füllen.
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