Urteil im Kettensägen-Prozess: Der Angeklagte sah schlecht aus
Das Urteil im Kettensägen-Prozess ist gefallen: Der Angeklagte muss sich nach einem langen und aufsehenerregenden Prozess mit den Folgen seiner Taten auseinandersetzen. Die Verteidigung hatte versucht, die Schuld des Angeklagten zu relativieren, aber die Richter sahen dies anders. Der Angeklagte selbst sah während der Verhandlung sehr schlecht aus, was von den Anwesenden bemerkt wurde. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie hoch die Strafe letztendlich ausfallen wird. Wird der Angeklagte zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt oder wird die Strafe milder ausfallen? Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entscheidung.
Schockierendes Urteil im Kettensägen-Prozess: Lehmann muss 135.000 Euro zahlen
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München II ist am 27.09.2024 ein spektakuläres Urteil gefallen. Der Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann akzeptierte den Schuldspruch des Gerichts aus erster Instanz wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.
Das Gericht verhängte eine Strafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro, was einer Gesamtsumme von 135.000 Euro entspricht. Im Vergleich zur Strafe in erster Instanz von 420.000 Euro reduzierte sich die Strafe damit um 285.000 Euro.
Das Urteil fiel um 11.30 Uhr und markiert damit eine Wende im Fall des Kettensägen-Ausrasters von Jens Lehmann. Der Ex-Fußballprofi sah während des Prozesses schlecht aus, wie Augenzeugen berichteten.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein Schock für viele Fans von Jens Lehmann, der als einer der besten Torhüter Deutschlands gilt. Die Frage bleibt, wie sich dieser Vorfall auf seine Zukunft im Fußball auswirken wird.
Quelle: BILD
Stand: 27.09.2024, 12:39 Uhr
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