Handball-Verträge in Frage gestellt?: Angst vor dem Torhüter-König Manuel Zehnder
Die Handball-Welt befindet sich im Aufruhr. Seit Tagen gibt es Gerüchte, dass die Verträge von Top-Spielern wie Manuel Zehnder, dem Torhüter-König, in Frage gestellt werden könnten. Die Fans sind in Sorge, dass ihre Lieblinge den Verein verlassen könnten. Doch was steckt wirklich hinter diesen Gerüchten? Ist es nur Panikmache oder gibt es tatsächlich Gründe für die Zukunftsängste der Handball-Fans?
Vertragsstreit um Handball-Torhüter: Manuel Zehnder will aus seinem Vertrag bei HC Erlangen heraus
Auf diesen Streit schaut die ganze Daikin-Handball-Bundesliga. Torschützenkönig Manuel Zehnder ist vor Gericht gezogen. Der letzte Saison an den ThSV Eisenach ausgeliehene Schweizer Nationalspieler möchte aus seinem bis 2026 geschlossenen Arbeitsvertrag beim HC Erlangen raus.
Zehnder hatte seinen Vertrag in Erlangen Ende Mai schriftlich zum 30. Juni 2024 gekündigt. Zittern wegen Handball-Torkönig Zehnder. Der Fall liegt inzwischen beim Nürnberger Landesarbeitsgericht.
Zehnders erstinstanzlicher Versuch, in einem Eilverfahren die Wirksamkeit seiner Vertragskündigung per einstweiliger Verfügung bestätigen zu lassen, scheiterte. Die Richterin des Arbeitsgerichts Nürnberg wies seinen Antrag zurück, nachdem sie beiden Parteien eine Frist eingeräumt hatte, den Rechtsstreit außergerichtlich zu lösen.
Der Hintergrund des Falls
Die Marschroute von Zehnders Hamburger Anwälten fußt auf der Form des Vertrags des Rückraumspielers in Erlangen. Anfang Dezember 2021 unterschrieb Zehnder (damals noch HSC Suhr Aarau) per digitaler Unterschrift beim HC Erlangen ab 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025, gültig nur für die 1. Liga.
Im Mai 2023 einigen sich Erlangen, Zehnder und der ThSV Eisenach auf eine Ausleihe bis 30. Juni 2024 nach Thüringen. Gleichzeitig wird Zehnders Arbeitspapier beim HCE bis 2026 ausgeweitet. Allerdings mit der Option auf Klubseite, den Kontrakt vorzeitig (Sommer 2025) lösen zu können. Den verlängerten Vertrag unterschreibt Zehnder erneut digital.
Eine Frage der Formalitäten
Erstes Problem: Laut Paragraph 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bedarf es bei befristeten Arbeitsverträgen der Original-Schriftform. Liegt diese nicht vor, wird das Arbeitsverhältnis als unbefristet gewertet. Und dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Diese Option zog Zehnder.
Nächstes Problem: Dass befristete Verträge im Sport oft, wie im Fall Zehnder, geschlossen werden, ist gelebte Praxis und in vielen Fällen nur schwer anders machbar. Lösen könnte das Problem das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Politisch endgültig beschlossen ist aber noch nichts.
Der Fall Zehnder wirft Fragen über die Gültigkeit von Verträgen im Handball auf. Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit zwischen Zehnder und dem HC Erlangen weitergeht.
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